Hilfe / FAQ
- Wie lange gilt ein Zertifikat?
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Die Geltungsdauer von Zertifikaten beträgt maximal 3 Jahre (TSI Güterwagen maximal 5 Jahre).
- Was passiert, wenn die Geltungsdauer für ein Zertifikat abgelaufen ist?
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Komponenten und Teilsysteme, für die das Zertifikat abgelaufen ist, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Anmerkung:
Die Zertifikate für bereits in Verkehr gebrachte Komponenten bzw. sich in Betrieb befindliche Teilsysteme, z.B. Fahrzeuge, brauchen nicht verlängert zu werden. - Nach welchen Modulen wird die Zertifizierung durchgeführt?
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Die Module orientieren sich grundsätzlich an der Entscheidung 93/465/EWG (eine Zusammenstellung dieser Module finden Sie unter Arbeitsgebiete/Grundlagen/Module). In Kapitel 6 der TSI´n sind die jeweils möglichen Module für die Prüfung von Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen angegeben. Unter den angegebenen Modulen darf der Hersteller/Antragsteller frei wählen.
- Was sind Erneuerungen?
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Erneuerungen sind umfangreiche Änderungsarbeiten an einem Teilsystem, bei denen die Leistungsfähigkeit des Teilsystems nicht geändert wird.
- Müssen Erneuerungen am Teilsystem einer Prüfung durch die benannte Stelle unterzogen werden?
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Erneuerungen unterliegen ab Umsetzung des 2. Eisenbahnpaketes, in Deutschland zu erwarten in 2006, der EG-Prüfung durch eine benannte Stelle und der Inbetriebnahmegenehmigung durch den Mitgliedstaat, wenn die Sicherheit von der Erneuerung betroffen sein könnte.
- Was ist eine Umrüstung?
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Umrüstungen sind umfangreiche Änderungsarbeiten an einem Teilsystem, bei denen die Leistungsfähigkeit des Teilsystems geändert wird. Bei Leistungsänderungen handelt es sich z.B. um Geschwindigkeitsänderungen, o.ä.. Für den Bereich der Fahrzeuge sind entsprechende Angaben im Katalog der Anlage der KonVEIV zu entnehmen.
- Müssen Umrüstungen am Teilsystem einer Prüfung durch die benannte Stelle unterzogen werden?
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Umrüstungen unterliegen der Inbetriebnahmegenehmigung durch die Inbetriebnahme-Genehmigungsbehörde und auf deren Verlangen der Prüfpflicht einer benannten Stelle. Für die Fahrzeuge ist ein Katalog in der Anlage der KonVEIV enthalten, in welchen Fällen eine Umrüstung vorliegt.
- Dürfen im Rahmen der Instandhaltung Bauteile ohne Prüfung durch eine benannte Stelle ausgetauscht werden?
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Ja, wenn es sich um den Austausch von Bauteilen und Komponenten in gleicher Bauart handelt.
- Unter welchen Bedingungen dürfen Ausnahmen von der Anwendung der TSI genehmigt werden?
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Im Artikel 7 der Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG sind die Bedingungen für die Erteilung von Ausnahmen aufgenommen. Die wichtigsten Fälle sind nachstehend beschrieben:
Artikel 7a: Bei Vorhaben, die den Neubau einer Strecke oder die Erneuerung oder Umrüstung einer bestehenden Strecke (dies gilt auch für Fahrzeuge) betreffen [...], die bei Veröffentlichung dieser TSI in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium oder Gegenstand eines in der Durchführung befindlichen Vertrags sind, darf der Mitgliedstaat Ausnahmen von der Anwendung von Parametern der TSI genehmigen.
Artikel 7d: Bei Vorhaben, die die Erneuerung, Erweiterung oder Umrüstung einer bestehenden Strecke betreffen, wenn die Anwendung dieser TSI die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Vorhabens und/oder die Kohärenz des Eisenbahnsystems des Mitgliedstaats beeinträchtigen würde; können Ausnahmen von der Anwendung der TSI genehmigt werden. Diese Ausnahmen genehmigt die Europäische Kommission, d.h. hierfür benötigt man eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. - Wer stellt in Deutschland die Inbetriebnahmegenehmigung aus?
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Die zuständige Behörde für die Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung ist für die Eisenbahnen des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt.
- Welche technischen Vorschriften müssen Komponenten und Teilsysteme erfüllen?
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Komponenten und Teilsysteme müssen die Anforderungen der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und der in diesen TSI referenzierten Dokumente (z.B. EN, UNISIG Spezifikationen usw.) erfüllen.
- Wieviele EG-Zertifikate benötige ich, um ein Fahrzeug europaweit zu betreiben?
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Die EG-Prüfung eines Fahrzeuges schließt mit der Erteilung einer EG-Konformitätsbescheinigung ab. Auf dieser Basis erklärt der Antragsteller die Konformität des Fahrzeuges. Diese EG-Konformitätserklärung ist die Grundlage für die Beantragung der Inbetriebnahmegenehmigung. Erst wenn dieses finale Dokument vorliegt, darf das Fahrzeug in Dienst gestellt werden.
- Welche TSI gelten zur Zeit im Bereich Hochgeschwindigkeitsverkehr (HGV)?
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Zur Zeit gelten mit Stand vom 30. Mai 2002 die
- TSI Infrastruktur
- TSI Energie
- TSI Fahrzeuge
- TSI Betrieb
- TSI Instandhaltung.
sowie die Revision der TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung, die am 07.11.2006 in Kraft getreten ist.
Die TSI Infrastruktur, Enenrgie und Fahrzeuge werden zur Zeit überarbeitet. Diese Revisionen werden voraussichtlich Ende 2007 in Kraft treten. Die TSI Instandhaltung wird ebenfalls inhaltlich überarbeitet und in den Revisionen der TSI aufgenommen. - Wann kommen die überarbeiteten TSI (HGV)?
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Die überarbeiteten TSI (Infrastruktur, Energie und Fahrzeuge) werden voraussichtlich Ende 2007 in Kraft treten. Die Revision der TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung ist am 07.11.2006 in Kraft getreten.
- Gibt es Übergangsregelungen für die Fahrzeuge im Bereich HGV?
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Für die Anwendung der TSI Fahrzeuge sind im Kapitel 7 Übergangsregelungen formuliert. Danach sind u.a. alle Triebzüge, die nach Inkrafttreten der TSI in Dienst gestellt werden, einer EG-Prüfung zu unterziehen.
- Welche Interoperabilitätskomponenten gibt es für die Bereiche Infrastruktur, Fahrzeuge, Energie und Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung (HGV)?
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Die Zusammenstellung der Komponenten finden Sie unter Rubrik /Arbeitsgebiete/Grundlagen/Zertifizierungsverfahren/Komponenten.
- Wieviele Inbetriebnahmegenehmigungen benötige ich für einen Triebzug oder eine Lokomotive (HGV)?
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Man benötigt für jeden Mitgliedstaat, in denen das Fahrzeug verkehren soll, eine Inbetriebnahmegenehmigung durch die zuständige Inbetriebnahmegenehmigungsbehörde. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Einpassung in die im jeweiligen Land vorhandenen infrastrukturellen Randbedingungen geprüft (Kohärenzprüfung).
- Welche TSI gelten zur Zeit im Bereich des konventionellen Verkehrs?
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Die
- TSI Telematikanwendungen im Güterverkehr ist am 19.01.2006 in Kraft getreten
- TSI Lärm ist am 23.06.2006 in Kraft getreten
- TSI Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung ist am 28.09.2006 in Kraft getreten
- TSI Güterwagen wird am 31.01.2007 in Kraft treten.
In einer zweiten Gruppe wurden die TSI- Sicherheit der Eisenbahntunnel
- Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
erarbeitet. Mit dem Inkrafttreten dieser TSI ist frühestens Ende 2007 zu rechnen.
In weiteren Paketen werden abschließend, nunmehr von der erst in 2004 gegründeten Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), die weiteren TSI- Telematikanwendungen für den Personenverkehr
- Instandhaltung unter Berücksichtigung der Sicherheit
- Personenwagen
- Triebfahrzeuge und Triebwagenzüge
- Infrastruktur
- Energie
erarbeitet. Mit dem Inkrafttreten ist nicht vor 2010 zu rechnen.
- Gibt es Übergangsregelungen für die Fahrzeuge im Bereich des konventionellen Verkehrs?
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Für die Anwendung der TSI Lärm und die TSI Güterwagen sind jeweils im Kapitel 7 Übergangsregelungen formuliert. Danach sind die TSI Lärm auf alle neuen Fahrzeuge anzuwenden. Erhöhte Lärmgrenzwerte gelten befristet auch für bestehende Bauarten von Lokomotiven und Reisezugwagen, sofern diese innerhalb der Übergangsfrist bestellt werden.
- Welche Interoperabilitätskomponenten gibt es für Güterwagen und Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung im Bereich des konventionellen Verkehrs?
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Güterwagen:
Puffer, Zugvorrichtung, Folien für Anschriften, Drehgestell und Laufwerk, Radsätze, Räder, Radsatzwellen, Steuerventil, Relaisventil für variable Last, Gleitschutz, Bremsgestängesteller, Bremszylinder, Bremsluftkupplungen, Bremskupplungshahn (Endhahn), Abschalteinrichtung für das Steuerventil, Bremsklötze, Bremsbeläge, bremsleitungsentlüftendes Beschleunigungsventil, automatische Lasterkennung.Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung:
fahrzeugseitig: ERTMS/ETCS, Sicherheitsplattform, Sicherheitsdatenaufzeichnung, Weg- und Geschwindigkeitsmessung, externes STM, ERTMS/GSM-R
streckenseitig: RBC, Radio-Infil-Unit, Eurobalise, Euroloop, LEU-Eurobalise, LEU-Euroloop, Sicherheitspalttform
- Wie ist der Umfang des konventionellen Netzes?
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Der Umfang des konventionellen Netzes in Deutschland umfasst zur Zeit das in der Entscheidung 1692/96/EG (plus Ergänzungen) aufgenommene Netz. Im Rahmen der Umsetzung des 2. Eisenbahnpaketes ist geplant, den Geltungsbereich auf das Gesamtnetz auszudehnen.
Ausgenommen hiervon sind Infrastrukturen und Fahrzeuge, die ausschließlich für den lokal begrenzten Einsatz oder ausschließlich für historische oder touristische Zwecke genutzt werden, und Infrastrukturen, die vom übrigen Eisenbahnsystem in betrieblicher Hinsicht abgeschnitten sind. - Wieviele Inbetriebnahmegenehmigungen benötige ich für einen Güterwagen (konventioneller Verkehr)?
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Man benötigt nur eine Inbetriebnahmegenehmigung, die in allen Mitgliedstaaten gilt.
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