EISENBAHN-CERT [EBC]



Was passiert, wenn die Geltungsdauer für ein Zertifikat abgelaufen ist?

Komponenten und Teilsysteme, für die das Zertifikat abgelaufen ist, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Anmerkung:
Die Zertifikate für bereits in Verkehr gebrachte Komponenten bzw. sich in Betrieb befindliche Teilsysteme, z.B. Fahrzeuge, brauchen nicht verlängert zu werden.



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