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Nach welchen Modulen wird die Zertifizierung durchgeführt?

Die Module orientieren sich grundsätzlich am BESCHLUSS 768/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG.

In Kapitel 6 der TSI´n sind die jeweils möglichen Module für die Prüfung von Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen angegeben. Unter den angegebenen Modulen darf der Hersteller/Antragsteller im Rahmen der jeweils geltenden Randbedingungen frei wählen.

In den künftigen TSI ersetzt der BESCHLUSS 2010/713/EU DER KOMMISSION vom 9. November 2010 über Module für die Verfahren der Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung sowie der EG-Prüfung, die in den gemäß Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angenommenen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu verwenden sind, die Beschreibung der Verfahren in den einzelnen TSI.

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