Müssen Erneuerungen am Teilsystem einer Prüfung durch die benannte Stelle unterzogen werden?
Erneuerungen unterliegen in Deutschland der EG-Prüfung durch eine benannte Stelle und der Inbetriebnahmegenehmigung durch den Mitgliedstaat, wenn die Sicherheit von der Erneuerung betroffen sein könnte.
![EISENBAHN-CERT [EBC]](/SiteGlobals/StyleBundles/Bilder/Farbschema__A/d__logo__a,property=default.jpg)
