Müssen Umrüstungen am Teilsystem einer Prüfung durch die benannte Stelle unterzogen werden?
Umrüstungen unterliegen der Inbetriebnahmegenehmigung durch die Inbetriebnahme-Genehmigungsbehörde und auf deren Verlangen der Prüfpflicht einer benannten Stelle. Für die Fahrzeuge ist ein Katalog in der Anlage der TEIV enthalten, in welchen Fällen eine Umrüstung vorliegt.
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