Zertifizierung von Teilsystemen
Die Teilsysteme sind wie folgt gegliedert::
a) strukturelle Bereiche:
- Infrastruktur,
- Energie,
- streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung,
- fahrzeugseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung,
- Fahrzeuge;
b) funktionelle Bereiche:
- Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung,
- Instandhaltung,
- Telematikanwendungen für den Personen- und Gütervekehr.
Für Teilsysteme sind grundlegende Anforderungen festgelegt. Diese grundlegende Festlegung der Anforderungen erfolgt in den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI).
Alle genannten Richtlinien und Technischen Spezifikationen (TSI) finden Sie in der Rubrik "Informationen" unter Europäische Rechtsgrundlagen und TSI'en.