Eisenbahn-Bundesamt [EBA]
Das Eisenbahn-Bundesamt ist eine selbstständige, einstufige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und die Magnetschwebebahn.
Mit Wirkung vom 01.01.1994 wurden im Rahmen der Strukturreform der deutschen Bahnen die ehemaligen Sondervermögen des Bundes - die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn - neu aufgeteilt: in den unternehmerischen Bereich “Deutsche Bahn AG (DB AG)“ und in den, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr nachgeord-neten, hoheitlichen Bereich mit den Bundesoberbehörden Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Bundeseisenbahnvermögen (BEV).
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