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Koordinierungsgruppe der Benannten Stellen (NB-RAIL)

Die gesetzliche Grundlage für die Einsetzung sowie die Kernaufgaben der Koordinierungsgruppe NB-RAIL sind in der Richtlinie (EU) 2016/797 festgelegt.

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Die wesentlichen Aufgaben von NB-RAIL sind:

  • Verbindung zur Europäischen Kommission
  • Erfahrungs- und Informationsaustausch
  • einheitliche Auslegung der Interoperabilitätsrichtlinien und Konformitätsbewertungsverfahren
  • Stellungnahmen zu Kommissionsdokumenten
  • Verbesserungsvorschläge zu Technischen Spezifikationen (TSI), Normen etc.
  • Erstellung von "Recommendations for Use (RFU)"
    Eine RFU ist ein internes Dokument zur verbindlichen Anwendung innerhalb von NB-RAIL zur Auslegung von Verfahren und technischen Anforderungen.
    Insbesondere Fragen zu technischen Anforderungen und zu Schnittstellen mit anderen Teilsystemen sowie die Ergebnisse einzelner Arbeitsgruppen können zu einer RFU führen. Durch die Beteiligung von Beobachtern der ERA und der Europäischen Kommission in den einzelnen Arbeitsgruppen, deren Anregungen und Hinweise in die RFU einfließen, wird die spätere Akzeptanz durch diese Stellen sichergestellt.
    Hier finden Sie die aktuellen „Recommendations for Use“, geordnet nach Grundsatzfragen und fachlichen Aspekten entsprechend der jeweiligen Teilsysteme.
  • Behandlung von "Questions an Clarifications (QC)"
    Eine QC ist ein internes Dokument, im welchem Fragen zur Auslegung sowohl von Verfahren als auch technischen Anforderungen, die nicht innerhalb von NB-RAIL selbst beantwortet werden können und daher einer Abstimmung mit externen Stellen (z. B. Kommission, ERA, Normungsgremien) bedürfen, sowie die abgestimmten Antworten enthalten sind.
    Hier finden Sie die aktuellen "Questions and Clarifications" (QC), geordnet nach Grundsatzfragen und fachlichen Aspekten entsprechend der jeweiligen Teilsysteme.
  • Behandlung von "Frequently Asked Questions" (FAQ) aus der praktischen Anwendung der Interoperabilitätsrichtlinien.

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