Technische Spezifikationen (TSI)
Artikel 5 der Richtlinie 2008/57/EG legt fest, dass für jedes Teilsystem eine TSI erstellt wird. Erforderlichenfalls kann ein Teilsystem Gegenstand mehrerer TSI sein und eine TSI mehrere Teilsysteme abdecken.
Im folgenden sind die TSI nach den jeweils relevanten Teilsystemen geordnet aufgeführt.
Teilsystem Infrastruktur
Teilsystem Energie
Teilsystem Fahrzeuge, unterteilt in
Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
Teilsystemübergreifende TSI:
- Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität
- Sicherheit in Eisenbahntunneln
Zusätzlich haben Fragen zu technischen Anforderungen und Schnittstellen mit anderen Teilsystemen sowie die Ergebnisse einzelner Arbeitsgruppen zu weiteren Dokumenten (RFU, QC und FAQ) geführt. Diese finden Sie unter den Informationen der Koordinierungsgruppe der Benannten Stellen (NB-RAIL).
Bitte beachten Sie auch die "technical opinions" zu den TSI auf der ERA Homepage und die Änderungen der TSI vom 24. Januar 2013 mit dem Beschluss 2012/463/EU und 2012/464/EU der Kommission vom 23. Juli 2012.
Alle genannten Richtlinien finden Sie in der Rubrik "Informationen" unter Europäische Rechtsgrundlagen.