Navigation und Service

Veröffentlichung der Richtlinie 2014/38/EU

Datum 12.03.2014

Europa-Fahne

Veröffentlichung der Richtlinie 2014/38/EU

Im Amtsblatt der Europäischen Union L70 vom 11.03.2014 wurde die Richtlinie 2014/38/EU der Kommission vom 10. März 2014 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Lärmgrenzen veröffentlicht.

Diese Richtlinie tritt am 31.03.2014 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 01.01.2015 umzusetzen. 

Mit der o. g. Richtlinie wird der bisherige Abschnitt 1.4.4

„1.4.4. Beim Betrieb des Eisenbahnsystems müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden.“

durch folgende Regelung ersetzt:

„1.4.4. Bei Konzeption und Betrieb des Eisenbahnsystems ist eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte durch die davon ausgehenden Lärmemissionen
- in den in der Nähe einer Eisenbahninfrastruktur gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2012/34/EU gelegenen Gebieten und
- im Führerstand zu vermeiden.“

Diese und andere Rechtsgrundlagen finden Sie unter -Informationen/Rechtsgrundlagen-.

Diese Seite

© EISENBAHN-CERT - 2024