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EISENBAHN-CERT ist Interims-DeBo

Datum 22.04.2014

News EBC

EISENBAHN-CERT ist seit 02.04.2014 Interims-DeBo

Mit Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes vom 02.04.2014 wurde EISENBAHN-CERT als Interims-DeBo anerkannt. Grundlage dafür ist das Memorandum of Understanding (MoU) über die Neugestaltung von Zulassungsvorschriften für Eisenbahnfahrzeuge vom 26.06.2013.

Auf dieser Basis kann EISENBAHN-CERT ab sofort Prüfverfahren in Anlehnung an Artikel 18 i. V. m. Anhang VII der Richtlinie 2008/57/EG auf Basis des o. g. MoU durchführen. Damit kann EISENBAHN-CERT die Aufgaben als Benannte Stelle (NoBo) und als Projektunabhängige und weisungsfreie Organisation zur Prüfung der nationalen Vorschriften (DeBo) aus einer Hand anbieten.

In der erfolgreichen und vielfach bewährten Zusammenarbeit mit den Assoziierten Partnern können damit die Zulassungsprozesse effektiv und in kürzester Zeit bearbeitet werden.

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