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Anpassung der Gebührensätze

Datum 08.08.2014

News EBC

Neue Gebührensätze ab 24. Juli 2014

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung vom 11. Juli 2014 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 32 am 23. Juli 2014) hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Stundensatz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf 120 Euro festgelegt. Diese Gebührenanpassung tritt mit Wirkung vom 24. Juli 2014 in Kraft und betrifft auch die Bewertung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten und die EG-Prüfung von Teilsystemen durch EISENBAHN-CERT.

Unsere aktuelle Preisliste finden Sie unter Service \ EBC-Dokumente.

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