Notifizierung von EISENBAHN-CERT für alle TSI bestätigt
Notifizierung von EISENBAHN-CERT für alle TSI bestätigt
Die Anerkennungsstelle im Eisenbahn-Bundesamt hat mit Schreiben vom 12.04.2016 bestätigt, dass
EISENBAHN-CERT die Kompetenz zur Durchführung der Verfahren für die EG-Prüfung von Teilsystemen und die Prüfung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten entsprechend den Technischen Spezifikationen für die lnteroperabilität für die Teilsysteme
- Infrastruktur (VO (EU) 1299/2014),
- Eingeschränkt mobile Personen (VO (EU) 1300/2014),
- Energieversorgung (VO (EU) 1301/2014),
- Fahrzeuge (VO (EU) 1302/2014),
- Sicherheit in Eisenbahntunneln (VO (EU) 1303/2014),
- Fahrzeuge - Lärm (VO (EU) 1304/2014),
- Güterwagen (VO (EU) 924/2015), sowie
- Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung (Beschluss 2015/14/EU
besitzt.
Anlass für diese Bestätigung ist die seit geraumer Zeit nicht mehr durchgeführte Aktualisierung der Angaben zum Geltungsbereich der Notifizierizung benannter Stellen in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission. Das Bestätigungsschreiben steht Ihnen hier zum Download bereit.
EISENBAHN-CERT steht Ihnen damit auch weiterhin für die Zertifizierung von Interoperabilitätskomponenten und Teilsystemen gemäß allen TSI zur Verfügung.