Anerkennung als Benannte Stelle Interoperabilität
Anerkennung als Benannte Stelle Interoperabilität verlängert bis 15.12.2024
Am 18.12.2019 wurde EISENBAHN-CERT die Anerkennungsurkunde als Benannte Stelle überreicht. Das Anerkennungsverfahren wurde auf Basis der neuen Interoperabilitätsrichtlinie (EU) 2016/797 durchgeführt.
Die Anerkennungsstelle hat die entsprechende Eintragung in der NANDO-Datenbank der ERA vorgenommen.
Somit können die Tätigkeiten von EISENBAHN-CERT nahtlos unter der neuen Richtlinie die nächsten 5 Jahre weitergeführt werden.
Sobald die neue Richtlinie (EU) 2016/797 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt ist, kann EISENBAHN-CERT seine Zertifikate unter Angabe der neuen Richtlinie ausstellen. Bis dahin referenzieren die Zertifikat die Richtlinie (EU) 2008/57.
Trotzdem kann die Prüferklärung bereits die neue Richtlinie referenzieren. Dies ist die aktuelle Rechtslage und gilt gemäß dem Schreiben der Europäischen Kommission (Ref. Ares(2018)3984028 - 27/07/2018) europaweit für alle Benannten Stellen.
Auf Wunsch stellt EISENBAHN-CERT nach Umsetzung der neuen Richtlinie die ab dem 18.12.2019 ausgestellten Zertifikate kostenfrei auf die neue Richtlinie um.